Die Meldung an den Infrastrukturatlas (ISA)
Saubere Datengrundlagen und -modelle sind wichtige Bausteine zur Beschleunigung des Gigabitausbaus und verbessern das kommunale Infrastrukturmanagement. Nach § 79 Abs. 2 TKG sind Kommunen verpflichtet, elektronisch verfügbare Infrastrukturdaten, die für Telekommunikationszwecke genutzt werden können, mindestens einmal jährlich zum 01.07. an die Zentrale Informationsstelle des Bundes (ZIS) zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas (ISA) zu melden.
Ziel
... ist das Schaffen von mehr Transparenz im Gigabitausbau durch verbesserte Qualität, Quantität, Aktualität und Verfügbarkeit kommunaler Geodaten unter Wahrung der kommunalen Datensouveränität.
Funktion
Die GigaMaP-Servicestelle bietet Unterstützungsleistungen bei der Aufbereitung und Verarbeitung kommunaler Geodaten, welche gem. § 79 Abs. 2 TKG zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können. Darüber hinaus übernimmt die GIS-Servicestelle für Sie die Übermittlung der Geodaten an die Zentrale Informationsstelle des Bundes (ZIS).
Nutzen
- Steigerung der Datenqualität
- Gewährleistung der Datenaktualität
- Ermöglichung der Datenaufbereitung
- Sicherung der Datensouveränität
- Kostenfrei profitieren