ISA-Meldung

Unterstützungsleistung bei der Lieferverpflichtung der digitalen Kommunaldaten gemäß § 79 Abs. 2 TKG mit doppeltem Nutzen

ISA-Meldung

Die Meldung an den Infrastrukturatlas (ISA)

Saubere Datengrundlagen und -modelle sind wichtige Bausteine zur Beschleunigung des Gigabitausbaus und verbessern das kommunale Infrastrukturmanagement. Nach § 79 Abs. 2 TKG sind Kommunen verpflichtet, elektronisch verfügbare Infrastrukturdaten, die für Telekommunikationszwecke genutzt werden können, mindestens einmal jährlich zum 01.07. an die Zentrale Informationsstelle des Bundes (ZIS) zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas (ISA) zu melden. 

Ziel

... ist das Schaffen von mehr Transparenz im Gigabitausbau durch verbesserte Qualität, Quantität, Aktualität und Verfügbarkeit kommunaler Geodaten unter Wahrung der kommunalen Datensouveränität.

Funktion

Die GigaMaP-Servicestelle bietet Unterstützungsleistungen bei der Aufbereitung und Verarbeitung kommunaler Geodaten, welche gem. § 79 Abs. 2 TKG zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können. Darüber hinaus übernimmt die GIS-Servicestelle für Sie die Übermittlung der Geodaten an die Zentrale Informationsstelle des Bundes (ZIS).

Nutzen

  • Steigerung der Datenqualität
  • Gewährleistung der Datenaktualität
  • Ermöglichung der Datenaufbereitung
  • Sicherung der Datensouveränität
  • Kostenfrei profitieren

Prozessablauf

Die Grafik zeigt den Ablauf der zentralen Lieferung kommunaler GIS-Daten an den Infrastrukturatlas (ISA/ZIS). Ganz links stehen mehrere Kommunen, deren Daten durch regionale Breitbandberater (regBB) und Kompetenzzentren (KK) koordiniert abgefragt und gesammelt werden. Diese Daten werden dann an die GigaMaP-Servicestelle bei ekom21 übermittelt und dort in einer Datenbank systematisiert, aggregiert und aufbereitet. Von dort erfolgt die Weitergabe der aufbereiteten Daten an den Infrastrukturatlas (ISA/ZIS). Über dem Datenfluss steht: „koordinieren, sammeln, systematisieren, aggregieren, liefern an ZIS“. Am unteren Rand befindet sich ein Hinweis zur Rechtsgrundlage: „Zentrale Lieferung von kommunalen GIS-Daten an den ISA / ZIS, die für Telekommunikationszwecke genutzt werden können (Rechtsgrundlage: §79 Abs. 2 TKG).“

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